Reglement FKB Grand Tour
Steeldarts-Turnierserie für Amateurspielerinnen und Amateurspieler ab 18 Jahren ohne nationale oder internationale Dartslizenz.
Stand: August 2026
Teilnahme & Anmeldung
Art. 1 Teilnahme
- Die Teilnahme an den Turnieren der Swiss Darts League (SDL) steht allen Personen offen, die bei keinem nationalen oder internationalen Dartsverband lizenziert sind.
- Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
- Die Swiss Darts League behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen nicht zur Teilnahme zuzulassen oder von Veranstaltungen auszuschliessen.
Art. 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich individuell über das offizielle Anmeldeformular auf der Webseite der Swiss Darts League.
- Die verfügbaren Startplätze werden grundsätzlich nach dem Prinzip «First come, first served» vergeben.
- Das Absenden des Anmeldeformulars allein garantiert noch keinen Startplatz. Die Anmeldung gilt erst nach vollständigem Eingang des Startgeldes und der definitiven Bestätigung durch die Swiss Darts League als abgeschlossen.
- Das Startgeld ist, sofern bei der Anmeldung nichts anderes angegeben wird, innerhalb von fünf Arbeitstagen zu bezahlen.
- Nach Eingang und eindeutiger Zuordnung des Startgeldes erhält der Teilnehmer eine definitive Turnierbestätigung per E-Mail.
- Für das korrekte und vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
- Für Folgen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben sowie nicht zustellbarer E-Mails übernimmt die Swiss Darts League keine Verantwortung.
Art. 3 Startgeld und Zahlungszuordnung
-
Die Überweisung des Startgeldes muss eindeutig erkennen lassen:
- den Namen des teilnehmenden Spielers;
- das Turnier beziehungsweise die Turniere, für welche die Zahlung bestimmt ist.
- Erfolgt die Zahlung durch eine Drittperson, muss der Name des teilnehmenden Spielers zwingend im Zahlungszweck angegeben werden.
- Zahlungen, die keinem Teilnehmer eindeutig zugeordnet werden können, können nicht berücksichtigt werden.
- Kann eine Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eindeutig zugeordnet werden, gilt die Anmeldung als nicht abgeschlossen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf einen Startplatz.
Art. 4 Abmeldung
- Eine Abmeldung hat durch den angemeldeten Spieler persönlich und schriftlich zu erfolgen.
- Die Abmeldung ist ausschliesslich per E-Mail an grandtour@dartsleague.ch zu richten.
- Abmeldungen über andere Kommunikationskanäle werden nicht berücksichtigt.
- Erfolgt die Abmeldung weniger als sieben Tage vor Turnierbeginn, kann der Spieler bei zukünftigen Turnieren auf die Warteliste gesetzt oder vorübergehend gesperrt werden.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann der Spieler von zukünftigen Veranstaltungen der Swiss Darts League ausgeschlossen werden.
Art. 5 Rückerstattung des Startgeldes
- Bei einer Abmeldung durch den Spieler erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung keine Rückerstattung des Startgeldes.
-
Eine Rückerstattung erfolgt ausschliesslich, wenn:
- ein Spieler aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden kann; oder
- ein Spieler auf der Warteliste geführt wird und nicht in das Teilnehmerfeld nachrücken kann.
- In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Turnierorganisation & Turnierablauf
Art. 6 Anmeldung vor Ort und Warteliste
- Die Türöffnung erfolgt in der Regel eine Stunde vor Turnierbeginn.
- Die persönliche Anmeldung bei der Turnierleitung hat spätestens 30 Minuten vor dem offiziellen Turnierbeginn zu erfolgen.
- Spieler, die diese Frist nicht einhalten, können vom Turnier ausgeschlossen werden.
- Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl, wird eine Warteliste geführt.
- Die Swiss Darts League ist nicht verpflichtet, Auskunft über die jeweilige Wartelistenposition oder die Wahrscheinlichkeit eines Nachrückens zu erteilen.
- Die definitive Teilnahme wird dem Spieler per E-Mail bestätigt.
- Werden kurzfristig Startplätze frei, kann die Swiss Darts League Spieler auf der Warteliste über einen direkten Kommunikationsweg kontaktieren.
- Preise und Auszeichnungen werden grundsätzlich nur an anwesende Teilnehmer abgegeben.
Art. 7 Grundsätzlicher Turniermodus
- Die Turniere der FKB Grand Tour bestehen grundsätzlich aus einer Gruppenphase und einer anschliessenden Final- beziehungsweise Knock-out-Phase.
- Jeder Teilnehmer bestreitet zunächst Gruppenspiele.
- Die Anzahl der Gruppen und Divisionen, die Gruppengrösse, die Anzahl der für die Finalspiele qualifizierten Spieler sowie der weitere Turnierablauf werden durch die Swiss Darts League festgelegt.
- Gespielt wird je nach Turnier und Turnierphase im Modus «Best of 3», «Best of 5» oder «Best of 7 Legs».
- Die Swiss Darts League legt den definitiven Turnier- und Spielmodus für die jeweilige Veranstaltung fest.
- Die Swiss Darts League behält sich vor, den angekündigten Turniermodus, Gruppengrössen, Einteilungen, Spielmodus oder Turnierablauf aufgrund organisatorischer, technischer, zeitlicher oder anderer besonderer Umstände jederzeit anzupassen.
- Solche Änderungen können auch kurzfristig und ohne vorgängige Mitteilung vorgenommen werden. Massgebend sind die Entscheide der Turnierleitung am Veranstaltungstag.
Art. 8 Speisen und Getränke
- Das Konsumieren von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist an sämtlichen Veranstaltungen der Swiss Darts League untersagt.
- Für die Verpflegung steht das Angebot der jeweiligen Veranstaltungsstätte zur Verfügung.
- Verstösse gegen diese Bestimmung können durch die Turnierleitung sanktioniert werden und bis zum Ausschluss vom Turnier führen.
Classic- & Open-Turniere
Art. 9 Classic-Turniere
- Bei Classic-Turnieren werden die Teilnehmer entsprechend ihrer Spielstärke in verschiedene Divisionen eingeteilt.
- Grundlage für die Einteilung ist die aktuelle «Order of Merit» der Swiss Darts League.
- Bei Spielern, für die keine oder noch keine aussagekräftige Platzierung in der «Order of Merit» vorliegt, nimmt die Turnierleitung die Einteilung nach eigenem Ermessen vor.
- Innerhalb der Divisionen werden zunächst Gruppenspiele ausgetragen.
- Anschliessend qualifizieren sich die gemäss dem jeweiligen Turniermodus vorgesehenen Spieler für die Final- beziehungsweise Knock-out-Spiele ihrer Division.
Art. 10 Open-Turniere
- Bei Open-Turnieren werden die Gruppen ausgelost.
- Die Gruppeneinteilung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Platzierung in der «Order of Merit».
- Nach der Gruppenphase qualifizieren sich die gemäss dem jeweiligen Turniermodus vorgesehenen Spieler für die Final- beziehungsweise Knock-out-Spiele.
- Teilnehmerzahl, Gruppengrösse, Anzahl der Qualifizierten sowie der weitere Turnierablauf werden durch die Swiss Darts League festgelegt.
Order of Merit
Art. 11 Order of Merit
- In der Gesamtrangliste der Swiss Darts League, der «Order of Merit», werden ausschliesslich nicht lizenzierte Spieler geführt.
- Für die Wertung zählen die letzten acht Turniere.
- Die Punktevergabe erfolgt gemäss dem jeweils gültigen Punkteschema der Swiss Darts League.
- Die «Order of Merit» dient insbesondere als Grundlage für die Einteilung der Spieler bei Classic-Turnieren.
- Ausgeschlossene oder gesperrte Spieler können aus der «Order of Merit» entfernt werden.
Allgemeine Spielregeln
Art. 12 Spielart
- Sämtliche Spiele werden mit 501 Punkten gespielt.
- Gespielt wird «Straight-In / Double-Out».
- Ziel ist es, den Punktestand von 501 exakt auf null zu reduzieren.
- Ein Leg muss mit einem gültigen Treffer in ein Doppelfeld beendet werden. Das Bullseye zählt als Doppel 25.
Art. 13 Beginn und Beendigung des Spiels
- Die Spieler haben sich nach Aufruf beziehungsweise gemäss Turnierplan unverzüglich am zugewiesenen Board einzufinden.
- Das Anwurfrecht wird durch Ausbullen ermittelt, sofern durch die Turnierleitung oder das verwendete Turniersystem nichts anderes vorgegeben wird.
- Bei mehreren Legs wechselt das Anwurfrecht zwischen den Spielern.
- Ein Leg ist beendet, sobald ein Spieler seinen verbleibenden Punktestand mit einem gültigen Treffer in ein Doppelfeld exakt auf null reduziert hat.
- Erzielt ein Spieler mit einem Wurf weniger als null Punkte, genau einen Restpunkt oder null Punkte ohne gültiges Doppel, gilt der gesamte Wurf als ungültig («Bust»). Der Punktestand wird auf den Stand vor Beginn dieses Wurfes zurückgesetzt.
- Das Spiel ist beendet, sobald ein Spieler die für den jeweiligen «Best of»-Modus erforderliche Anzahl Legs gewonnen hat.
- Nach Beendigung des Spiels ist das Resultat unverzüglich gemäss den Vorgaben der Turnierleitung zu melden beziehungsweise im dafür vorgesehenen System zu erfassen.
Art. 14 Punktewertung
- Es zählen nur Dartpfeile, die bis zur Beendigung des Wurfes im Dartboard stecken bleiben.
- Ein aus dem Board fallender oder zurückprallender Dart darf nicht erneut geworfen werden.
- Die Spieler sind dafür mitverantwortlich, die angesagte beziehungsweise erfasste Punktezahl vor dem nächsten Wurf zu kontrollieren.
- Beanstandungen oder Korrekturen eines Scores müssen grundsätzlich vor dem nächsten Wurf erfolgen.
- Bei Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter. In Zweifelsfällen entscheidet die Turnierleitung.
Schiedsrichter & Schreiberpflicht
Art. 15 Schiedsrichter und Schreiber
- Der Schiedsrichter beziehungsweise Schreiber verhält sich während des Spiels ruhig, neutral und sachlich.
- Die von der Turnierleitung zugeteilte Schreiberpflicht ist Bestandteil der Turnierteilnahme.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Spiele vollständig und gewissenhaft zu schreiben.
- Das unbegründete Verweigern oder vorzeitige Verlassen einer Schreiberpflicht kann sanktioniert werden.
- Essen und Trinken am Schreibboard ist untersagt.
- Der Schiedsrichter beziehungsweise Schreiber hat darauf zu achten, dass das Spiel ordnungsgemäss durchgeführt und das Resultat korrekt festgehalten wird.
- Bei grob unsportlichem oder unfairem Verhalten ist die Turnierleitung beizuziehen.
- Ein durch die Turnierleitung aufgrund schuldhaften Verhaltens abgebrochenes Spiel kann als Forfait gegen den fehlbaren Spieler gewertet werden.
Fernsehturniere & Kleiderordnung
Art. 16 Kleiderordnung
- Für Veranstaltungen, die von der Swiss Darts League als Fernsehturnier bezeichnet werden, gilt eine verbindliche Kleiderordnung.
Erlaubt sind:
- lange schwarze Stoffhosen oder schwarze Jeans;
- schwarze Schuhe;
- Hemd oder Shirt mit Kragen.
Nicht erlaubt sind:
- Blue Jeans;
- Trainingsanzüge;
- kurze Hosen;
- Sportschuhe;
- T-Shirts;
- Mannschafts- oder Clubshirts.
- Kopfbedeckungen sind nicht gestattet.
- Im Spielbereich herrscht Alkoholverbot.
- Spieler, welche die vorgeschriebene Kleiderordnung nicht erfüllen, können von der Teilnahme am Fernsehturnier beziehungsweise von den betreffenden Spielen ausgeschlossen werden.
Verhalten & Sanktionen
Art. 17 Verhalten und Loyalität
- Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem fairen, respektvollen und loyalen Verhalten gegenüber der Swiss Darts League, der Turnierleitung, den Veranstaltern, Helfern, Sponsoren, Partnern sowie anderen Teilnehmern.
- Verhalten, das geeignet ist, den geordneten Turnierablauf, die Sicherheit der Veranstaltung oder das Ansehen der Swiss Darts League erheblich zu beeinträchtigen, ist zu unterlassen.
- Den organisatorischen und sicherheitsrelevanten Weisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten.
Art. 18 Rufschädigung und üble Nachrede
- Es ist untersagt, wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, ehrverletzende Aussagen oder andere rufschädigende Äusserungen über die Swiss Darts League, ihre Veranstaltungen, Organe, Partner oder Mitwirkenden zu verbreiten.
- Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob entsprechende Aussagen mündlich, schriftlich, in sozialen Medien oder über andere Kommunikationskanäle erfolgen.
- Sachliche, wahrheitsgetreue und konstruktive Kritik bleibt ausdrücklich zulässig.
Art. 19 Sanktionen
- Bei Verstössen gegen dieses Reglement kann die Turnierleitung abhängig von Art, Schwere und Umständen des Verstosses insbesondere folgende Massnahmen ergreifen:
- Ermahnung oder Verwarnung;
- Forfaitwertung eines Spiels;
- Ausschluss vom laufenden Turnier;
- Versetzung auf die Warteliste bei zukünftigen Turnieren;
- befristete oder unbefristete Sperre für Veranstaltungen der Swiss Darts League.
- Die Swiss Darts League entscheidet über die angemessene Massnahme.
- Entscheide, welche den unmittelbaren Ablauf eines laufenden Turniers oder Spiels betreffen, sind endgültig.
Weitere Bestimmungen
Art. 20 Datenschutz und Spielerdaten
- Die Swiss Darts League erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer, soweit dies für die Organisation, Administration und Durchführung ihrer Veranstaltungen erforderlich ist.
- Personendaten werden weder verkauft noch für fremde Werbezwecke verwendet.
- Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit dies für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Mit der Turnieranmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Datenverarbeitung einverstanden.
Art. 21 Datensammlung durch Teilnehmer
- Das systematische Sammeln, Erfassen, Fotografieren oder Weitergeben von Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder anderen nicht öffentlich bestimmten personenbezogenen Daten anderer Teilnehmer ohne deren Zustimmung ist untersagt.
- Verstösse gegen diese Bestimmung können zum Ausschluss von Veranstaltungen der Swiss Darts League führen.
Art. 22 Foto-, Video-, Ton- und TV-Aufnahmen
- An Veranstaltungen der Swiss Darts League können Foto-, Video-, Ton- und TV-Aufnahmen erstellt werden.
- Diese Aufnahmen können insbesondere auf der Webseite der Swiss Darts League, in sozialen Medien, in Printmedien, in TV-Beiträgen sowie für Informations-, Dokumentations- und Werbezwecke der Swiss Darts League verwendet werden.
- Mit der Turnieranmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen seiner Person angefertigt und verwendet werden.
- Die Verwendung erfolgt ohne Anspruch auf Vergütung.
- Ein vollständiger Ausschluss einzelner Personen von Aufnahmen kann insbesondere bei Übersichts-, Gruppen-, Live- oder TV-Aufnahmen nicht gewährleistet werden.
Art. 23 Hausrecht
- Die Turnierleitung übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus.
- Den Anweisungen der Turnierleitung sowie den geltenden Bestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten.
Art. 24 Haftung
- Die Teilnahme an Veranstaltungen der Swiss Darts League erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Die Swiss Darts League übernimmt im gesetzlich zulässigen Rahmen keine Haftung für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.
Art. 25 Reglementsauslegung und Regellücken
- Bei Unklarheiten, Auslegungsfragen oder Situationen, die in diesem Reglement nicht ausdrücklich geregelt sind, entscheidet die Turnierleitung nach pflichtgemässem Ermessen und im Interesse eines fairen und geordneten Turnierablaufs.
- Entscheide, welche den unmittelbaren Ablauf eines Turniers oder Spiels betreffen, sind endgültig.
Art. 26 Reglementsänderungen
- Die Swiss Darts League behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.
- Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- Für eine Veranstaltung gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt ihrer Durchführung veröffentlichte Fassung des Reglements.
Art. 27 Technische Systeme
- Technische Hilfsmittel wie Turniersoftware, Auslosungssysteme, elektronische Anzeigen, Liveticker, Streaming oder TV-Systeme dienen der organisatorischen Unterstützung.
- Massgebend sind die von der Turnierleitung bestätigten Resultate.
- Offensichtliche technische oder administrative Fehler können durch die Turnierleitung jederzeit korrigiert werden.
- Technische Störungen oder Darstellungsfehler begründen keinen Anspruch auf die Wiederholung eines Spiels oder Turniers beziehungsweise auf eine bestimmte Platzierung.
Art. 28 Gesundheit und Spieltauglichkeit
- Teilnehmer müssen in einem Zustand antreten, der einen ordnungsgemässen und sicheren Spielbetrieb ermöglicht.
- Stark alkoholisierte oder aus anderen Gründen offensichtlich nicht spieltaugliche Teilnehmer können von einzelnen Spielen oder von der gesamten Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Art. 29 Anwendbares Recht
Für die Veranstaltungen der Swiss Darts League gilt schweizerisches Recht.
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